Beteiligung des Kreises an der Ausbildung im Bereich der Feuerwehr
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/173 empfiehlt die Einrichtung von zwei Ausbildungsplätzen für Brandmeisteranwärterinnen und Brandmeisteranwärter im Rahmen des Stellenplans 2020. Die Ausbildung soll im Bereich des feuerwehrtechnischen Dienstes (Laufbahngruppe 1.2 B1-Lehrgang) in der Leitstelle des Kreises Recklinghausen stattfinden. Pro Ausbildungsstelle werden Ausbildungskosten in Höhe von jeweils 65.000 Euro kalkuliert, was Gehalts-, Lehrgangs- und Ausrüstungskosten für die 18-monatige Ausbildung umfasst.
Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage aus dem Personalausschuss, die Prüfung der Schaffung dieser Stellen zur Unterstützung der kreisangehörigen Städte. Da viele Städte aufgrund ihrer Haushaltslage keine Ausbildung über den unmittelbaren Bedarf hinaus leisten können und ausgebildetes Personal teilweise in andere Kommunen abwandert, soll der Kreis die Koordination, die organisatorischen sowie die personalwirtschaftlichen Aufgaben der Ausbildung übernehmen.
Ein praktischer Einsatz der Anwärterinnen und Anwärter kann aufgrund der fachlichen Anforderungen nicht in der Kreisleitstelle erfolgen, sondern muss bei den kreisangehörigen Städten stattfinden. Die Realisierung der Ausbildung soll in Kooperation mit den Städten erfolgen, wobei die Details des Ausbildungskonzepts sowie die Abstimmung mit den zuständigen Stellen für Personalwirtschaft und Ausbildung noch finalisiert werden müssen. Die Einrichtung der Stellen erfolgt unter dem Vorbehalt der weiteren Ausgestaltung des Konzepts und unter weiterer Einbindung des Personalausschusses.
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