Finanzielle Zuwendungen der Städte und des Kreises an die Träger der freien Wohlfahrtspflege 2018 / 2019
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 2019/137 befasst sich mit den finanziellen Zuwendungen der Städte und des Kreises an die Träger der freien Wohlfahrtspflege für den Zeitraum 2018/2019. Die Vorlage dient der Erfüllung einer Berichtspflicht, die auf einen Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses aus dem Jahr 1979 zurückgeht. In diesem Beschluss wurde die Verwaltung angewiesen, jährlich über die finanzielle Förderung der Träger der freien Wohlfahrtspflege durch die Städte und den Kreis zu berichten.
Der Sachverhalt beschreibt, dass der Kreis in der Vergangenheit zahlreiche Förderungen initiiert und durchgeführt hat, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Dies geschah teilweise auf Anregung des Sozial- und Gesundheitsausschusses. Im weiteren Verlauf wurden diese Förderungen in Teilen von den Städten im Kreisgebiet übernommen oder fortgeführt. Mit der vorliegenden Zusammenstellung der Zuwendungen für die Jahre 2018 und 2019 kommt die Verwaltung ihrer jährlichen Berichtspflicht nach. Die Vorlage wurde dem Sozial- und Gesundheitsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20191809100140
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190930075622