Ausschreibungen und Vergaben für die Erneuerung der Elektrohauptverteilung und der Elektrounterverteilung im Kreishaus Recklinghausen -Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO NRW-
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nummer 2019/019 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen beantragt. Gegenstand der Vorlage sind die anstehenden Ausschreibungen und Vergaben für die Erneuerung der Elektrohauptverteilung sowie der Elektrouterverteilung im Kreishaus Recklinghausen.
Die Vorlage wurde vom Landrat vorgelegt und durch den Kreisdirektor ergänzt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vor. Die zuständige Fachabteilung ist für die Berichterstattung zuständig. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten am 6. Februar 2019, für den Kreisausschuss am 18. Februar 2019 sowie für den Kreistag am 25. Februar 2019 vorgesehen. Die Details zur Dringlichkeitsentscheidung sind als Anlage zur Vorlage beigefügt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20192012100020
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20181220144748