Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit 2020 - 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2019/099 wird die Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 beantrag dem Kreisausschuss vorgelegt. Die aktuelle Amtszeit der ehrenamtlichen Richter endet zum 31. Dezember 2019. Dem Kreis steht das Vorschlagsrecht für insgesamt 13 Personen zu, wobei 12 dieser Positionen für die kommende Periode neu bzw. wieder berufen werden sollen.
Die rechtliche Grundlage für die Aufstellung der Liste bilden die Paragrafen 14, 16 und 17 des Sozialgerichtsgesetzes sowie die Paragrafen 22 und 28 der Verwaltungsgerichtsordnung. Für die Aufnahme in die Liste ist eine Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistags erforderlich, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erreicht sein muss.
Die Wählbarkeit setzt unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit und das vollendete 25. Lebensjahr voraus. Bestimmte Personengruppen sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben von der Berufung ausgeschlossen, darunter Mitglieder legislativer Körperschaften, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Rechtsanwälte oder Notare. Zudem sollen Personen nicht berufen werden, die bereits in anderen gerichtlichen Gremien der Sozialgerichtsbarkeit tätig sind oder deren berufliche Belastung die Wahrnehmung der Sitzungstermine erschweren könnte. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei der Zusammenstellung der Liste eine angemessene Berücksichtigung von Frauen und Personen mit Migrationshintergrund angestrebt wird.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20192506100102
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190823074048
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20190828111109