Fortführung des Landesförderprojektes KOMM-AN NRW im Jahr 2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/144 sieht die Fortführung des Landesförderprogramms KOMM-AN NRW für das Jahr 2020 vor. Das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen dient der Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe durch die Finanzierung von Einzelmaßnahmen wie Sprach- und Freizeitangeboten sowie Qualifizierungen für Ehrenamtliche. Die Umsetzung im Kreis Recklinghausen erfolgt durch das Kommunale Integrationszentrum.
Mit der Fortführung des Programms ist der Erhalt von zwei Vollzeitstellen im Kommunalen Integrationszentrum verbunden. Die Verwaltung beantragt hierfür für das Jahr 2020 voraussichtlich Fördermittel in Höhe von 238.000 Euro für Einzelmaßnahmen vor Ort, einen Festbetragszuschuss von 100.000 Euro zur Deckung der Personalkosten für die zwei Stellen sowie 20.000 Euro für Sachkosten.
Das Ziel der Förderung ist die Weiterentwicklung der Integrationsarbeit sowie die Verbesserung der Vernetzung zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteuren. Das Kommunale Integrationszentrum übernimmt dabei die Prüfung, Bewilligung und Begleitung der Anträge, die von verschiedenen Trägern wie Vereinen, Kirchengemeinden oder Kommunen gestellt werden. Neben der Projektbegleitung umfasst die Aufgabe auch das Controlling und die Dokumentation der Maßnahmen. Die Fortführung der Fortbildungsreihen für Ehrenamtliche, die bereits in den Vorjahren durchgeführt wurden, ist Bestandteil der geplanten Maßnahmen für das Jahr 2020.
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