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Beschlussvorlage

Wertsicherungsklausel für Grundstücksveräußerungen

2019/091 28.05.2019 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/091 des Kreisausschusses befasst sich mit der Einführung einer Wertsicherungsklausel bei zukünftigen Grundstücksveräußerungen des Kreises Recklinghausen. Da der Kreis keine systematische Grundstücksbevorratung betreibt und die Planungshoheit bei den kreisangehörigen Städten liegt, finden Grundstücksverkäufe nur in seltenen Fällen statt. Ziel der Verkäufe ist es, den vollen Verkehrswert zu erzielen, wobei bestehende Grundstücksrisiken wie Abrisskosten oder die Erschließungssituation in die Verhandlungen einfließen.

Die Verwaltung schlägt vor, bei künftigen Veräußerungen die Aufnahme von Klauseln zur Sicherung des Grundstückswertes zu prüfen. Als mögliche Varianten werden die Abschöpfung von Planungsmehrwerten, etwa bei einer Umwidmung von Ackerland in Bauland, sowie ein Verkehrswertausgleich bei Weiterverkäufen innerhalb festgelegter Bindungsfristen angeführt.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung vor Beginn der Verhandlungen bei allen zukünftigen Grundstücksverkäufen die Aufnahme einer solchen Wertsicherungsklausel prüft. Für Veräußerungen, die der Entscheidung des Kreisausschusses vorbehalten sind, soll eine entsprechende Beschlussempfehlung vorbereitet werden. Bei Verkäufen im Rahmen der laufenden Verwaltung ist das Ergebnis der Prüfung zu dokumentieren.

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