Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in der Kreisverwaltung Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2019/035 wird die Einrichtung von bis zu 30 Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb der Kreisverwaltung Recklinghausen beantragt. Grundlage hierfür ist das zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz, das die Förderung von Langzeitleistungsbeziehenden über einen Zeitraum von fünf Jahren vorsieht. Durch die Einführung des § 16i SGB II wird die Umsetzung eines sozialen Arbeitsmarktes ermöglicht.
Die Verwaltung plant, Arbeitsplätze zu schaffen, die als befristete Einsatzmöglichkeiten konzipiert sind und gemäß der GemHVO NRW nicht in den regulären Stellenplan aufgenommen werden müssen. Mögliche Einsatzbereiche innerhalb der Fachdienste umfassen Hilfstätigkeiten an Schulen, Unterstützung bei internen Umzügen, Arbeiten im Archiv des Fachdienstes Schwerbehindertenangelegenheiten, die Sicherung von Messstellen im Katasterbereich sowie Tätigkeiten im Bereich Post und Fahrdienste. Eine Abgrenzung zu regulären Stellen sowie die Einhaltung der tariflichen Grundlagen des Arbeitsentgelts sollen sichergestellt werden.
Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes haben bereits verschiedene Akteure, darunter Wohlfahrtsverbände, Städte des Kreises sowie kommunale Eigenbetriebe, Beschäftigungsmöglichkeiten gemeldet. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über Bundesleistungen aus dem Passiv-Aktiv-Transfer sowie aus dem klassischen Eingliederungstitel. Für die Kommunen entstehen durch die Umsetzung keine finanziellen Belastungen, da die Kosten durch die Bundesleistungen gedeckt sind und durch die Reduzierung der Kosten der Unterkunft ein Entlastungspotenzial besteht.
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