Konnexitätsregister des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/077 des Kreisausschusses legt ein sogenanntes Konnexitätsregister für den Kreis Recklinghausen vor. Dieses Register dokumentiert Aufgabenveränderungen und Aufgabenverlagerungen auf Basis von Bundes-, Landes- und EU-Beschlüssen, für die kein oder kein vollständiger finanzieller Ausgleich erfolgt. Die Datenerhebung basiert auf dem Zeitraum seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Jahr 2008.
Die Auswertung zeigt, dass die konnexitätsrelevanten Belastungen des Kreises von rund 20,0 Millionen Euro im Jahr 2008 auf etwa 60,7 Millionen Euro im Jahr 2018 angestiegen sind. Ein wesentlicher Teil dieser Kosten resultiert aus sozialgesetzlichen Regelungen, wobei der Fachbereich Soziale mehr als die Hälfte des Gesamtnettoaufwands im Jahr 2018 ausmacht. Neben den Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden auch die Landschaftsumlage an den LWL sowie Entwicklungen in der Eingliederungshilfe und der Grundsicherung berücksichtigt.
Besondere finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die Verteilung der sogenannten „5 Mrd. € Entlastung“. Durch die Reduzierung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft zur Vermeidung einer Bundesauftragsverwaltung verzeichnet der Kreis Recklinghausen im Jahr 2019 einen negativen Saldo von rund 6,8 Millionen Euro. Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei Gesetzgebungsverfahren auf Landesebene für die Einhaltung des Konnexitätsprinzips einzusetzen und gegenüber dem Bund finanzielle Entlastungen für den Kreis und seine zehn Städte einzufordern.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190821143318