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Berichtsvorlage

Zwischenbericht zur Umsetzung der neuen Förderinstrumente § 16i SGB II

2019/155 30.09.2019

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 2019/155 informiert über die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes im Kreis Recklinghausen. Seit dem 01.01.2019 ermöglicht die Neuregelung des § 16i SGB II die Förderung von Langzeitarbeitslosen über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Förderung umfasst Lohnkostenzuschüsse, die in den ersten zwei Jahren 100 Prozent betragen und in den Folgejahren schrittweise auf 70 Prozent sinken, sowie beschäftigungsbegleitendes Coaching und die Beteiligung an Weiterbildungskosten.

Das Jobcenter Kreis Recklinghausen verfolgte das Ziel, im Jahr 2019 mindestens 500 Beschäftigungen zu realisieren, welches Mitte September erreicht wurde. Davon entfallen 105 Stellen auf die Kommunen des Kreises. Die Beschäftigungsmöglichkeiten verteilen sich auf verschiedene Städte, darunter Castrop-Rauxel, Castrop-Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen, Waltrop und die Kreisverwaltung. Die Einsatzbereiche umfassen unter anderem die Grünflächenpflege, die Reinigung, die Gebäudebewirtschaftung sowie die Unterstützung in der Verwaltung.

Für die Kommunen ergeben sich durch die Nutzung des Förderinstruments Vorteile bei der Erledigung zusätzlicher Aufgaben und der Entlastung von Fachkräften, ohne dass die Stellen in den Stellenplan aufgenommen werden müssen. Durch den Passiv-Aktiv-Transfer entstehen für die Kommunen keine finanziellen Belastungen, da die Refinanzierung über Bundesleistungen erfolgt. Zudem können durch das Ende des Leistungsbezugs bei erfolgreicher Integration Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft entstehen. Die Abbruchquote der Maßnahmen liegt laut Bericht bei 5 Prozent.

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