Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Gebühren und Entgelte 2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/159 regelt die Abfallgebühren und -entgelte im Kreis Recklinghausen für das Jahr 2020. Der Kreistag soll die Gebührensatzung zur Abfallentsorgung verabschieden, wobei die Festsetzung der Gebühren für Hausmüll, hausmüllähnliche Abfälle und Problemabfälle unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes steht.
Für das Jahr 2020 wird vorgeschlagen, die Gebühr für die Beseitigung von Hausmüll und Problemabfällen auf 135,75 €/t festzusetzen, was einer Senkung von 5,75 €/t gegenüber dem Vorjahr entspricht. Zur Förderung der Verwertung soll die Gebühr für die Anlieferung von unsortiertem Sperrmüll am EKOCity Center Bochum ebenfalls um 5,75 €/t auf 108,25 €/t gesenkt werden. Die Gebühr für die Verwertung der Wertstofftonne wird auf 110,00 €/t festgesetzt, während die Entsorgung von Bioabfällen mit 85,85 €/t auf dem Vorjahresniveau bleibt. Im Gegensatz dazu steigt die Gebühr für die Verwertung von Garten- und Parkabfällen auf 61,52 €/t an. Die Gebühr für die Verwertung von Altpapier wird mit 1,05 €/t angesetzt.
Die kalkulierten Entsorgungskosten liegen mit 143,45 €/t über der vorgeschlagenen Gebühr für Hausmüll. Die Differenz soll durch eine Entnahme von rund 1,1 Millionen Euro aus der Gebührenrücklage ausgeglichen werden. Die Rücklage weist nach einem bereits erfolgten Gebührenausgleich für 2019 einen verfügbaren Bestand von etwa 3,45 Millionen Euro auf. Ein verbleibender Restbetrag von rund 2,3 Millionen Euro soll zur Absicherung künftiger Unterdeckungen einbehalten werden.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20191010065044-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20191010065045-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20191010065045-2
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20191010065045-3