Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Entlastung des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/162 des Kreisausschusses befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses des Kreises Recklinghausen zum 31. Dezember 2018 sowie der Entlastung des Landrats. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde von der Verwaltung aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Im Rahmen der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO sowie des Rechnungsprüfungsausschusses wurden Korrekturbuchungen vorgenommen, wodurch sich das Jahresergebnis im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf um 527.206,68 € erhöhte.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 622.137.088,04 € und ein Eigenkapital von 116.690.065,49 € aus. Der resultierende Jahresüberschuss beläuft sich auf 38.234.110,93 €. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Überschuss vollständig der Ausgleichsrücklage zuzuführen, um die Eigenkapitalstruktur des Kreises zu stabilisieren. Nach der Zuweisung würden die Rücklagen die Ausgleichsrücklage auf 77.057.451,96 € erhöhen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den geprüften Jahresabschluss sowie den Gesamtlagebericht geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgegeben. Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss 2018 festzustellen und dem Landrat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung zu erteilen. Die entsprechenden Unterlagen werden den Fraktionen des Kreistages in Papierform sowie den Mitgliedern auf Datenträgern vorgelegt. Der festgestellte Abschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20191023115123-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20191023115123-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20191112131323
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