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Beschlussvorlage

Fortsetzung und Erweiterung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit Benehmensherstellung gemäß § 4 Abs. 8 Satz 5 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen

2020/004 02.12.2019 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Vorlage 2020/004 wird die Fortsetzung und Erweiterung der interkommunalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie zur Durchsetzung der Handwerksordnung beantragt. Ziel ist es, durch eine Bündelung der Ressourcen die Effizienz der Ermittlungsgruppen zu steigern. Konkret soll im Rahmen einer Benehmensherstellung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Übertragung weiterer Aufgaben des Kreises Recklinghausen auf die Stadt Recklinghausen für das Gebiet der mittlere kreisangehörigen Städte Datteln, Haltern am See, Oer-Erkenschwick und Waltrop erfolgen.

Die bisherige Zusammenarbeit zwischen den Städten Recklinghausen und Herten umfasst jeweils 1,5 Stellen und deckt die Aufgabenbereiche der Schwarzarbeitsbekämpfung ab. Die jährlichen Personal- und Arbeitsplatzkosten belaufen sich auf 266.700 Euro, wobei die Kosten durch einen Verteilerschlüssel von den beteiligten Kommunen erstattet werden. Die Finanzierung soll durch kassenwirksame Bußgelder erreicht werden. Während im Jahr 2018 die Kassenwirksamkeit der Bußgelder bei knapp 10 Prozent lag, stieg dieser Wert bis zum September 2019 auf etwa 22 Prozent an. Der aufgedeckte wirtschaftliche Schaden belief sich für die Jahre 2018 und 2019 auf rund 5,23 Millionen Euro.

Die Erweiterung der Vereinbarung soll zusätzliche Tatbestände des Schwarzarbeitsgesetzes und der Handwerksordnung umfassen, ohne dass ein Personalmehrbedarf entsteht. Die neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist auf eine Dauer von drei Jahren ausgelegt und soll zum 01.02.2021 in Kraft treten. Die Genehmigung der Vereinbarung obliegt der Bezirksregierung Münster.

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