Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Gebührenerhebung auf dem Gebiet der Fleischhygiene Änderungssatzungen des Kreises Recklinghausen ab dem 01.01.2019 für den Schlachthof der Fa. Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick sowie für den Schlachthof Recklinghausen GmbH in Recklinghausen

2020/237 04.11.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag wird im Rahmen der Beschlussvorlage 2020/237 darüber informiert, dass die elfte Änderungssatzung des Kreises Recklinghausen zur Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene rückwirkend zum 1. Januar 2019 beschlossen werden soll. Ziel der Änderung ist es, die Gebührensätze für die Fleischbeschau von Schweinen so anzupassen, dass die tatsächlich entstandenen Kosten für die amtlichen Kontrollen gedeckt werden.

Bisher wurden für das Jahr 2019 lediglich Mindestgebühren in Höhe von 1,00 Euro pro Schwein erhoben. Auf Grundlage der Jahresabschlüsse 2019 für die Schlachthöfe der Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick sowie der Schlachthof Recklinghausen GmbH werden neue Sätze vorgeschlagen. Für den Schlachthof in Oer-Erkenschwick wird ein Satz von 1,24 Euro pro Schwein festgesetzt, für den Schlachthof in Recklinghausen ein Satz von 2,89 Euro.

Durch die Differenz zwischen den bereits gezahlten Mindestgebühren und den neuen Sätzen ergibt sich ein Nachforderungsbedarf. Der Kreis beabsichtigt, von der Westfleisch Erkenschwick GmbH eine Summe von 646.599,60 Euro sowie von der Schlachthof Recklinghausen GmbH eine Summe von 663.964,56 Euro einzuziehen. Die Verwaltung begründet die Erhebung mit der Notwendigkeit der Kostendeckung sowie der Vermeidung von Unterdeckungen im Gebührenhaushalt, um eine zusätzliche Finanzierung der Kontrollen durch die Kreisumlage zu verhindern. Die rechtliche Grundlage bildet das Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit den einschlägigen EU-Verordnungen.

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