Suchtberatung im Kreis Recklinghausen – Änderung der Förderrichtlinie
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen wird über eine Änderung der Richtlinie zur Förderung der Sucht- und Drogenberatungsstellen beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zielt darauf ab, die bestehenden Zuwendungsrichtlinien an die veränderten Strukturen in der Suchtberatung anzupassen.
Hintergrund der Anpassung ist die Beendigung des Angebots einer Suchtberatungsstelle durch das Diakonische Werk Recklinghausen zum 30. Juni 2019. Im Zuge dessen wurde bereits im November 2019 durch den Kreistag beschlossen, die Förderung der entsprechenden Beratungsleistung auf den Caritasverband für die Stadt Recklinghausen zu übertragen. Damit hat der Caritasverband die Aufgaben der Suchtberatung in der Stadt Recklinghausen übernommen.
Die Änderung der Richtlinie dient der formalen Berücksichtigung dieser neuen Situation. An der Gesamtzahl der vom Kreis Recklinghausen geförderten Fachkraftstellen, die insgesamt 15,5 Stellen umfasst, ändert sich durch die Neuregelung nichts. Die Anpassung dokumentiert lediglich die Übertragung von 1,5 Fachkraftstellen vom Diakonischen Werk auf den Caritasverband, wodurch dieser nun über 3,5 Beratungsfachkräfte in diesem Bereich verfügt. Die vollständige Neufassung der Richtlinie sowie eine Gegenüberstellung der Änderungen liegen der Vorlage bei.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20200502100159
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200205081528-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200205081529-1