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Beschlussvorlage

Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Gebühren und Entgelte 2021

2020/242 06.11.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2020/242 die Gebühren und Entgelte für die Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen für das Jahr 2021 festgelegt. Die Gebühr für die Beseitigung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Abfall sowie Problemabfällen aus Haushalten, die von den kreisangehörigen Städten anzuliefern sind, wird auf 138,0<0xE2><0x80><0xAF>00 € pro Tonne festgesetzt. Dies entspricht einer Erhöhung um rund 1,7 % gegenüber dem Vorjahr. Die kalkulierten Entsorgungskosten liegen mit 147,98 € pro Tonne über diesem Wert, wobei die Differenz durch eine Entnahme aus der Gebührenrücklage ausgeglichen werden soll.

Zur Förderung der Verwertung wurde die Gebühr für die Anlieferung von unsortiertem Sperrmüll am EKOCity Center Bochum auf 110,50 € pro Tonne angehoben. Auch für die Wertstofftonne (stoffgleiche Nichtverpackungen) wurde eine Anreizgebühr von 115,00 € pro Tonne vorgeschlagen. Die Gebühr für die Verwertung biologischer Abfälle bleibt mit 85,85 € pro Tonne auf dem Niveau des Vorjahres, bedingt durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Borken. Für Garten- und Parkabfälle wird ein Entgelt von 61,51 € pro Tonne festgesetzt, während die Gebühr für die Verwertung von Altpapier (PPK) bei 1,05 € pro Tonne liegt. Die Verwaltung sieht vor, die Gebührensatzung entsprechend diesen Festsetzungen anzupassen.

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