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Beschlussvorlage

Fortführung der Verteilung der Ausschussvorsitze

2020/226 07.10.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 2020/226 des Kreistags geht es um die Fortführung der Verteilung der Ausschussvorsitze sowie der stellvertretenden Vorsitzenden für die freiwilligen Ausschüsse des Kreises. Die Vorlage regelt die Besetzung der Gremien Personalausschuss, Ausschuss für Landwirtschaft und Bauwesen, Ausschuss für Wirtschaftspolitik und Digitales, Ausschuss für Mobilität, Feuerschutz und Rettungswesen, Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Ausschuss für Bildung sowie Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt.

Die Grundlage für die Besetzung bildet das Einigungsverfahren gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Sofern sich die Fraktionen über die Verteilung der Posten einigen können und kein Widerspruch von einem Fünftel der Kreistagsmitglieder vorliegt, bestimmen die Fraktionen die Vorsitzenden und Stellvertreter aus der Mitte der jeweiligen Ausschussmitglieder. Für den Wahlprüfungs- und den Rechnungsprüfungsausschuss wurde bereits in einer vorangegangenen Sitzung eine Teil- bzw. Vorabeinigung erzielt.

Sollte im Rahmen des Einigungsverfahrens keine Übereinstimmung zwischen den Fraktionen zustande kommen, sieht die Vorlage das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt vor. Dieses Verfahren wird zunächst für die Ausschussvorsitze und in einem separaten Vorgang für die stellvertretenden Vorsitzenden angewandt. Bei der Ermittlung der Verteilung dienen die Mitgliederzahlen der Fraktionen als Basis. Im Falle identischer Höchstzahlen entscheidet das Losverfahren durch den Landrat. Die Fraktionen beanspruchen die Ausschüsse entsprechend der Rangfolge der Höchstzahlen und benennen die entsprechenden Personen.

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