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Beschlussvorlage

Einmaliger Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro pauschal je Frauenhaus im Kreis Recklinghausen aufgrund der besonderen Belastung durch die Corona-Pandemie

2020/188 08.06.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag wird im Rahmen der Beschlussvorlage 2020/188 darüber informiert, dass ein einmaliger Zuschuss für die Frauenhäuser im Kreis Recklinghausen vorgesehen ist. Die Vorlage sieht vor, dass jede der fünf Einrichtungen im Jahr 2020 pauschal einen Betrag in Höhe von 7.500 Euro erhält.

Grund für diese Maßnahme ist die Umsetzung notwendiger Hygieneschutzmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie. Die Verwaltung führt aus, dass durch die seit Mitte März 2020 geltenden gesetzlichen Einschränkungen unplanbare finanzielle Belastungen bei den Trägern der Einrichtungen entstanden sind. Die Sicherung des Betriebs der Frauenhäuser wird in der Vorlage als besonders bedeutsam für die aktuelle Situation dargestellt.

Die Entscheidung basiert auf einem Einvernehmen der Sprecher der Kreistags-Fraktionen im Sozial- und Gesundheitsausschuss aus einer Sitzung vom 8. Juni 202

  1. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 37.500 Euro. Diese Mittel werden im Rahmen der Haushaltsführung des Kreises Recklinghausen einmalig überplanmäßig bereitgestellt. Die Zuweisung erfolgt unmittelbar und vollständig an die Träger der Frauenhäuser zur Deckung der Betriebskosten der Einrichtungen.

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