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Beschlussvorlage

Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Landwirtschaft und Bauwesen

2020/227 08.10.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2020/227 des Landrats befasst sich mit der Zusammensetzung und der Wahl der Mitglieder für den Ausschuss für Landwirtschaft und Bauwesen. Auf Grundlage der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag befugt, über die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse hinaus freiwillige Ausschüsse zu bilden, wobei die Festlegung der Mitgliederzahl ebenfalls durch den Kreistag erfolgt.

Der Entwurf sieht vor, dass aus den vorliegenden Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet wird. Die Wahl der ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens. Neben den Mitgliedern des Kreistages können auch sachkundige Bürger der kreisangehörigen Gemeinden in den Ausschuss bestellt werden, sofern deren Anzahl die der Kreistagsmitglieder im Ausschuss nicht erreicht.

Sollte keine Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag erzielt werden, findet eine Abstimmung nach den Regeln der Verhältniswahl in einem Wahlgang statt. Die Verteilung der Wahlstellen orientiert sich dabei an den Stimmenanteilen der einzelnen Vorschläge. Die Bestimmung des Vorsitzes sowie der Stellvertretung unterliegt dem im Gesetz festgelegten Einigungs- bzw. Zugreifverfahren. Der Landrat nimmt an diesen Entscheidungsprozessen ohne Stimmrecht teil.

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