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Beschlussvorlage

Bestimmung der Anzahl und Wahl von stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisausschusses

2020/228 08.10.2020 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 2020/228 wird die Bestimmung der Anzahl sowie die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisausschusses behandelt. Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist der Kreisausschuss dazu berechtigt, aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden zu wählen. Voraussetzung für die Wählbarkeit ist die Mitgliedschaft im Kreisausschuss.

Die Vorlage sieht zwei Entscheidungsschritte vor. Zunächst soll die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden durch einen Beschluss festgelegt werden. Im zweiten Schritt erfolgt die Wahl der Personen zur Stellvertretung des Vorsitzenden. Die Entscheidung über die Anzahl der Stellvertreter wird als Sacheentscheidung gemäß der geltenden Kreisordnung geführt. In der Vergangenheit wurden zwei stellvertretende Vorsitzende bestellt.

Die Wahl der Stellvertreter erfolgt durch Mehrheitswahl. Eine vorgeschlagene Person gilt als gewählt, sofern sie mehr als die Hälfte der abgegebenen gültlichen Stimmen erhält. Der Landrat nimmt bei der Entscheidung und der Wahl am Stimmrecht teil. Die Vorlage wurde vom Landrat und dem Kreisdirektor vorgelegt und ist als Bericht für die Sitzung des Kreisausschusses am 1. Februar 2021 vorgesehen.

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