6. Sitzung des Wahlausschusses des Kreises Feststellung des Ergebnisses für die Wahl des Kreistages und Zuteilung der Sitze
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Wahlausschusses des Kreises am 24. September 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/210 zur Feststellung des Ergebnisses der Kreistagswahl und der Zuteilung der Sitze vor. Der Wahlausschuss soll das Wahlergebnis gemäß der beigefügten Zusammenstellung der Wahlergebnisse offiziell feststellen.
Der Prozess der Ergebnisfeststellung basiert auf der Prüfung der Wahlniederschriften durch den Wahlleiter. Dieser prüft die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen gemäß der Kommunalwahlordnung. Bei Bedarf können weitere Unterlagen angefordert werden, um das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet zusammenzustellen.
Der Wahlausschuss hat gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung die Aufgabe, verschiedene Kennzahlen festzustellen. Dazu gehören die Anzahl der Wahlberechtigten, die Zahl der Wähler sowie die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen. Zudem werden die Stimmenzahlen für die einzelnen Bewerber und die Parteien bzw. Wählergruppen sowie die daraus resultierende Sitzverteilung und die gewählten Bewerber aus den Reservelisten ermittelt. Der Ausschuss ist dabei an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden, ist jedoch befugt, Rechenfehler zu korrigieren.
Nach der Feststellung ist eine Niederschrift zu erstellen, die von allen beteiligten Mitgliedern sowie dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Das Ergebnis sowie die Namen der gewählten Bewerber werden im Anschluss öffentlich bekannt gegeben.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 188 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20200909100209