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Berichtsvorlage

Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Landrates Süberkrüb im Jahr 2019

2020/005 09.12.2019 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Landrat hat dem Kreistag eine Aufstellung über seine Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen für das Jahr 2019 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW in Verbindung mit dem Landesbeamtengesetz NRW. Demnach ist der Landrat verpflichtet, dem Kreistag bis zum 31. März des Folgejahres eine Übersicht über diese Einkünfte vorzulegen.

Die Regelungen zur Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst sehen vor, dass Vergütungen eine festgelegte Höchstgrenze von 10.022,1 Euro nicht überschreiten dürfen, sofern keine Tätigkeit in einem Verwaltungsrat einer Sparkasse vorliegt. Einkünfte, welche die gesetzlichen Höchstgrenzen übersteigen, müssen an den Dienstherrn abgeführt werden. Für das Rechnungsjahr 2019 wurden durch den Landrat Beträge in Höhe von 5.376,83 Euro abgeführt.

Die entsprechende Aufstellung wurde den Kreistagsmitgliedern bereits im März 2020 übermittelt, womit die formale Verpflichtung gegenüber dem Gremium erfüllt ist. Auf Wunsch des Landrates erfolgt die Behandlung der Vorlage in der öffentlichen Sitzung des Kreistags am 23. Juni 2020, um eine Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

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