Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Außerplanmäßige Aufwendung des Kreises auf Grund des Gesetzes zur Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAGÄndG)

2014/001 22.01.2014 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/001 des Kreisausschusses befasst sich mit einer außerplanmäßigen Aufwendung des Kreises Recklinghausen in Höhe von 3.250.593,01 Euro. Hintergrund ist das Gesetz zur Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAGÄndG), welches der Landtag Nordrhein-Westfalen am 28. November 2013 beschlossen hat und das am 3. Dezember 2013 in Kraft trat.

Auf Grundlage dieses Gesetzes hat das Land Nordrhein-Westfalen mit Bescheid vom 11. Dezember 2013 die Zahlungsverpflichtungen des Kreises für die Jahre 2007 bis 2011 festgesetzt. Während auf eine Verrechnung der Beträge für die Jahre 2007 und 2008 verzichtet wurde, beläuft sich der festgesetzte Betrag für die Jahre 2009 bis 2011 auf die genannte Summe von über 3,25 Millionen Euro. Die Zahlung wurde durch eine entsprechende Kürzung der letzten Rate der Schlüsselzuweisung für das Jahr 2013 seitens des Landes vollzogen.

Da der Haushaltsplan 2013 aufgrund des späten Inkrafttretens des Gesetzes keinen entsprechenden Ansatz enthalten konnte, muss die Zahlung als außerplanmäßige Aufwendung verbucht werden. Da dieser Mehrbedarf die Grenze der Erheblichkeit gemäß der Haushaltssatzung überschreitet, ist gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Zustimmung des Kreistages erforderlich. Der Kreistag wird daher angehalten, der außerplanmäßigen Aufwendung zuzustimmen.

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