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Beschlussvorlage

Entscheidung über die Beschwerden gegen die Entscheidungen der Wahlausschüsse der kreisangehörigen Städte

2020/206 11.08.2020 Wahlausschuss des Kreises

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wahlausschuss des Kreises hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2020/206 über die Beschwerden gegen die Entscheidungen der Wahlausschüsse der kreisangehörigen Städte entschieden. Konkret betraf dies die Zurückweisung von Wahlvorschlägen der Unabhängigen-Bürger-Partei (UBP) für die Kommunalwahl in der Stadt Marl.

Gegenstand der Vorlage waren zwei Beschwerden: die des Wahlleiters der Stadt Marl sowie die der Vertrauensperson der betroffenen Wahlvorschläge. Der Wahlausschuss der Stadt Marl hatte zuvor beschlossen, einen Kandidaten der UBP sowohl als Direktkandidaten im Wahlbezirk 1 als auch als Kandidaten der Reserveliste zurückzuweisen. Grund hierfür waren Hinweise aus einer Einwohnerfragestunde, wonach der gewöhnliche Aufenthalt des Kandidaten nicht mit der Meldeadresse übereinstimme.

Nach Prüfung des Sachverhalts durch den Kreiswahlleiter wurde den Beschwerden stattgegeben. Ermittlungen der Meldebehörde der Stadt Marl ergaben, dass der Kandidat seinen alleinigen Wohnsitz in Marl hat und die Voraussetzungen der Wählbarkeit gemäß Kommunalwahlgesetz erfüllt. Die Vorlage sieht daher vor, den Kandidaten der Unabhängigen-Bürger-Partei für den Wahlbezirk 1 sowie für die Reserveliste der UBP für die Wahl zur Vertretung der Stadt Marl am 13.09.2020 zuzulassen.

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