Vorschlag zur Ersatzberufung eines ordentlichen Mitglieds für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 23. Juni 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/185 zur Ersatzberufung eines ordentlichen Mitglieds für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Recklinghausen vor. Hintergrund ist das Ausscheiden eines bisherigen ordentlichen Mitglieds aus diesem Gremium zum 1. März 2020. Da die aktuelle Amtszeit des Verwaltungsausschusses bis zum 30. Juni 2022 reicht, ist eine Neubesetzung der vakanten Position vorzunehmen.
Der Vorschlag sieht vor, ein neues ordentliches Mitglied für den Ausschuss zu benennen. Die rechtliche Grundlage für die Besetzung der Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften bildet das Sozialgesetzbuch III. Demnach erfolgt die eigentliche Berufung der Mitglieder durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit auf Basis von Vorschlägen der vorschlagsberechtigten Stellen. In diesem Fall fungiert die Bezirksregierung Münster als vorschlagsberechtigte Stelle, da sie die gemeinsame Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinden und Gemeindeverbände im Bezirk der Agentur für Arbeit Recklinghausen ist.
Die gesetzlichen Vorgaben schreiben vor, dass Mitglieder der öffentlichen Körperschaften Vertreter der Gemeinden, Gemeindeverbände oder der gemeinsamen Gemeindeaufsichtsbehörde sein müssen, die im Gebiet des Bezirks hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sind. Zudem müssen die Voraussetzungen für die Berufung gemäß den Bestimmungen des SGB III erfüllt sein, wobei Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit nicht als Mitglieder berufen werden können.
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