Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH (WiN)
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2020/244 wird die Bestellung eines ordentlichen sowie eines stellvertretenden Mitglieds für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH (WiN) beantragt. Der Kreis Recklinghausen ist an der Gesellschaft beteiligt, deren Stammkapital sich auf 306.775,13 € beläuft. Durch vorangegangene Beschlüsse des Kreistags vom 25. September 2018 und vom 25. November 2019 hält der Kreis Anteile in der Gesamthöhe von 35.790,44 €.
Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages, konkret § 9 Nr. 3, steht dem Kreis Recklinghausen das Recht zu, ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Die Durchführung der Wahl erfolgt nach den Vorgaben des § 35 Abs. 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach gilt eine vorgeschlagene Person als gewählt, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht. Der Landrat ist bei diesem Entscheidungsprozordnungsgemäß stimmberechtigt. Die Vorlage dient als Grundlage für die personelle Besetzung der Vertretung des Kreises in der Wirtschaftsförderungsgesellschaft.
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