Erste Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans 2017 des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag Recklinghausen hat die erste Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans von November 2017 beschlossen. Die Vorlage 2020/042 basiert auf den Ergebnissen einer gutachterlichen Untersuchung der Firma forplan®, welche die rettungsdienstliche Versorgung in Teilen des Kreises analysiert hat.
Im Rahmen der Fortschreibung wird die Vorhaltung an der Rettungswache Oer-Erkenschwick erweitert, indem dort künftig täglich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein zweiter Rettungswagen bereitgestellt werden soll. Für den Bereich Dorsten-Lembeck ist die Errichtung eines zusätzlichen Rettungswachenstandorts vorgesehen, der mit einem Rettungswagen in einer 24-Stunden-Besetzung betrieben werden soll. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Einhaltung der Hilfsfrist von 12 Minuten sicherzustellen.
Zudem wird die Anzahl der jährlichen Vollausbildungsplätze für Notfallsanitäter auf bis zu 24 Stellen erhöht, um den gestiegenen Personalbedarf durch die erweiterten Fahrzeugvorhaltungen sowie die Personalfluktuation abzubilden. Die Erhöhung der Ausbildungsplätze wurde von den kreisangehörigen Städten unterstützt. Die betroffenen Städte Dorsten und Oer-Erkenschwick sowie die Kostenträger haben im Anhörungsverfahren ihr Einvernehmen mit der Fortschreibung erklärt. Die Stellungnahme der Hilfsorganisationen, die eine Beteiligung an der Deckung der zusätzlichen Bedarfe anstreben, wird den zuständigen Bürgermeisterämtern zur Prüfung vorgelegt.
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