Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Wasserstraßenneubauamt- Datteln (WSV) zur Kreuzungsanlage Löringhoff-Brücke im Zuge der K14

2020/055 13.01.2020 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/055 befasst sich mit der Änderung der Kreuzungsanlage Löringhoff-Brücke im Bereich der Kreisstraße K14 am Dortmund-Ems-Kanal. Gegenstand der Vorlage ist eine Vereinbarung zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (WSV), die im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur handelt.

Die WSV plant, das bestehende Bauwerk Nr. 32a durch die Löringhoff-Brücke Nr. 33 zu ersetzen. Ziel der Maßnahme ist eine Erweiterung der Stützweite von bisher 46,50 Metern auf 54,20 Meter sowie eine Erhöhung der lichten Durchfahrtshöhe von etwa 4,92 Metern auf circa 5,25 Meter. Die WSV ist für die Durchführung, Ausschreibung und Abrechnung der Baumaßnahme verantwortlich und trägt die anfallenden Kosten, einschließlich etwaiger Grunderwerbskosten.

Die Verwaltung schlägt vor, die bisherigen Vorbereitungen zum Ersatzneubau zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit dem Abschluss der erforderlichen Vereinbarung mit der WSV auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 30. Mai 2017 zu beauftragen. Nach der Fertigstellung des neuen Bauwerks geht die Eigentumsverantwortung sowie die Unterhaltungslast wieder auf den Kreis Recklinghausen über. Die Verwaltung soll über den weiteren Fortgang der Maßnahmen kontinuierlich berichten.

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