Vereinbarung mit der „gate.ruhr“-Projektentwicklungsgesellschaft zum Neubau der Sickingmühlenbachbrücke sowie des Ausbaues der K 22 - Abschnitt 9
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Kreises Recklinghausen hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Planung und Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt „gate.ruhr“ regelt. Im Zentrum steht die Vereinbarung mit der Stadt Marl über den Neubau der Sickingmühlenbachbrücke sowie den Ausbau der Kreisstraße K 20.
Die Maßnahme umfasst den Ersatzneubau des Brückenbauwerks über den Sickingmühlenbach, da die bestehende Brücke das Ende ihrer verkehrlichen Nutzungsdauer erreicht hat. Ziel ist es, das Bauwerk an künftige Verkehrsverhältnisse anzupassen und den Querschnitt der K 22 im Bereich des geplanten Kreisverkehrsplatzes an der Nordstraße zu optimieren. Dies beinhaltet auch die Neugestaltung der Fahrbahnen sowie der Rad- und Gehwege, um die durch das Projekt „gate.ruhr“ entstehenden Verkehrsströme sicher zu führen.
Die Stadt Marl ist für die Planung und Durchführung des Kreisverkehrsplatzes sowie für die Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen zuständig. Der Kreis trägt die Kosten für die Planungsmaßnahmen im Bereich der Straße und des Brückenbauwerks, da er der alleinige Baulastträger für diese Teilstrecken ist. Die Stadt Marl übernimmt die Kosten für den Bereich des Kreisverkehrsplatzes. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderliche Planungs- und Durchführungsvereinbarung mit der Stadt Marl zu schließen und über den Fortgang der Maßnahmen zu berichten.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200221105620-0
- Anlage 2 als JPEG öffnen ↗ 20200221105626-0