Kreis Recklinghausen Transparent

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Berichtsvorlage

Teilnahme des Kreises Recklinghausen an der bundesweiten Ermittlung der Verkehrsmengen auf Kreisstraßen in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten (Straßenverkehrszählung 2020)

2020/067 13.01.2020 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreis Recklinghausen beteiligt sich im Jahr 2020 an der bundesweiten Straßenverkehrszählung (SVZ 2020), um die Verkehrsentwicklung und die Verkehrsmenge auf Kreisstraßen sowie verkehrswichtigen Gemeindestraßen zu ermitteln. Die Maßnahme erfolgt auf Aufforderung des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel der Zählung ist es, eine Datengrundlage für die Straßenplanung und die Planung verkehrsbeeinflussender Einrichtungen zu schaffen.

Die Erhebung umfasst im Kreisgebiet insgesamt 179 Zählstellen, die in 90 A-Zählstellen mit zwei Personen und 89 B-Zählstellen mit einer Person unterteilt sind. Die Zählung der Fahrzeuge und Fahrräder findet im Zeitraum von April bis Oktober an Werktagen, Sonn- und Feiertagen statt. In die Maßnahme sind die Städte Datteln, Herten und Marl eingebunden, um Synergien bei der Ermittlung der Verkehrsbelastung zu nutzen.

Da die Kreisverwaltung nicht über die personellen Ressourcen für die Durchführung verfügt, wird ein externes Verkehrsbüro mit der Umsetzung beauftragt. Die Vorarbeiten zur Vermeidung von Lücken oder Doppelzählung wurden durch die Verwaltung bereits abgeschlossen; die Ergebnisse werden in einem Leistungsverzeichnis für ein öffentliches Ausschreibungsverfahren zusammengefasst. Eine Kostenerstattung in Höhe von 300 Euro pro Zählstelle wird durch das Verkehrsministerium NRW ermöglicht. Die Kosten für die Zählstellen der beteiligten Städte werden nach einem vereinbarten Teilungsschlüssel zählstellenscharf aufgeteilt.

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