Kreis Recklinghausen Transparent

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Berichtsvorlage

Fortführung der Gesamtabschlusserstellung im Kreis Recklinghausen

2020/072 13.01.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Kreisverwaltung des Kreises Recklinghausen beabsichtigt, trotz der rechtlichen Möglichkeiten nach dem neuen Kommunalhaushaltsrecht an der Erstellung eines Gesamtabschlusses festzuhalten. Gemäß der Gemeindeordnung NRW besteht für Kommunen unter bestimmten größenabhängigen Voraussetzungen die Option, auf einen Gesamtabschluss zu verzichten und stattdessen einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Da die entsprechenden Befreiungstatbestände für die Abschlussstichtage der Jahre 2018 und 2019 im Kreis Recklinghausen vorliegen, wäre ein Wechsel des Verfahrens rechtlich möglich.

Die Verwaltung führt jedoch Rechtsunsicherheiten bei der Umsetzung des neuen Beteiligungsberichtes an. Es liegt derzeit kein rechtsverbindliches Muster für diesen Bericht vor, und die Anforderungen an die Datenerhebung, insbesondere hinsichtlich mittelbarer Beteiligungen auf der sogenannten Enkel-Ebene, werden als problematisch eingestuft. Zudem wird auf den potenziellen Aufwand hingewiesen, der bei einer späteren Rückkehr zur Pflicht des Gesamtabschlusses durch die notwendige Erstellung von Eröffnungsbilanzen entstehen würde.

Für das Abschlussjahr 2019 ist weiterhin die Unterstützung durch ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen vorgesehen. Ab dem Abschlussjahr 2020 soll die Erstellung des Gesamtabschlusses durch das vorhandene Personal der Kreisverwaltung erfolgen, wodurch jährliche externe Kosten in Höhe von etwa 23.000 Euro entfallen sollen. Der geplante Abschluss soll künftig wesentliche Informationen des Beteiligungsberichtes in der bisherigen Fassung integrieren und politisch verwertbare Aussagen verstärkt aufbereiten.

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