Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag wird im Rahmen der Beschlussvorlage 2020/074 dazu aufgerufen, den Jahresabschluss des Kreises Recklinghausen zum 31.12.2019 festzustellen und dem Landrat die Entlastung zu erteilen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde von der Verwaltung aufgestellt, vom Landrat bestätigt und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorgelegt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO hat die Prüfung durchgeführt und der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.11.2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgegeben. Dabei wurden keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss oder den Gesamtlagebericht erhoben.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 660.284.101,10 € sowie ein Eigenkapital von 124.842.169,94 € aus. In der Ergebnisrechnung wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 8.152.104,45 € ausgewiesen. Dieser Wert verringert sich im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf um 185.518,43 €, da im Rahmen der Prüfung Korrekturbuchungen vorgenommen wurden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresüberschuss vollständig der Ausgleichsrücklage zuzuführen, um die Eigenkapitalstruktur der Kreisverwaltung zu stabilisieren. Nach dieser Zuweisung setzt sich die Bilanz aus einer Allgemeinen Rücklage von 39.504.057,54 €, einer Ausgleichsrücklage von 85.209.556,47 € und einer Sonderrücklage von 128.555,99 € zusammen. Nach der Feststellung durch den Kreistag ist der Jahresabschluss der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201106085551-0
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- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20201119114945-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20201201104332-0