Beteiligung gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2021 des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Verfahrens zur Benehmensherstellung gemäß § 55 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen liegt dem Kreistag die Vorlage 2020/082 zur Kenntnisnahme vor. Gegenstand der Vorlage ist die Beteiligung der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Kreishaushalts 2021 für den Kreis Recklinghausen.
Die Verwaltung hat das Verfahren zur Einholung der Stellungnahmen der Städte form- und fristgerecht am 14. Oktober 2020 eingeleitet. Zur Erläuterung der wesentlichen Haushaltsansätze wurden den Kommunen eine Zahllastenübersicht sowie ein Eckdatenpapier mit entsprechenden Erläuterungen übermittelt. Die kreisangehörigen Städte wurden aufgefordert, ihre Stellungnahmen oder Einwendungen zum Haushaltsplan 2021 bis zum 18. November 2020 einzureichen.
Die vorliegenden Stellungnahmen der Städte sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Für etwaige Rückmeldungen, die nach dem genannten Termin eingehen, ist vorgesehen, diese als Tischvorlage auszulegen oder auf postalischem Wege nachzureichen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte zur weiteren Beratung an die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen. Federführend für die Vorlage ist der Kreistag.
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