Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 2019
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 30. November 2020 wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2019 zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss wird der Entwurf zur Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Kommunalverfassung Nordrhein-Westfalen an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Die Kreisverwaltung beabsichtigt, trotz der durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ermöglichten Befreiungsmöglichkeit von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses, weiterhin an der Erstellung dieses Abschlusses festzuhalten. Der Gesamtabschluss umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang, die Kapitalflussrechnung sowie den Eigenkapitalspiegel und soll durch einen Gesamtlagebericht ergänzt werden. Ziel ist es, ein Bild der gesamten Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises unter Einbeziehung der ausgegliederten, verselbständigten Aufgabenbereiche zu erstellen, um die politische Steuerung zu unterstützen.
Die Grundlage für den Abschluss bilden der Entwurf des Jahresabschlusses der Kernverwaltung sowie die geprüften Jahresabschlüsse der zu konsolidierenden Unternehmen. Die Prüfung des Entwurfs durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Essen wurde bereits beauftragt. Nach Abschluss der Prüfung wird der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht zur Beschlussfassung vorlegen. Ein entsprechender Feststellungsbeschluss im Kreistag ist für die Sitzungen im Mai oder spätestens im November 2021 vorgesehen. Die Unterlagen werden den Fraktionen sowie den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses in Papierform und auf Datenträgern zur Verfügung gestellt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20201301100083
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201119125829-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20201201104905-0