Planungsbeschluss zur Erweiterung der Kreishaussanierung um die baulichen Aspekte aus dem Sicherheitskonzept
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/086 sieht eine Erweiterung der bereits laufenden Entwurfsplanung für die Sanierung des Kreishauses vor. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Planung um bauliche Aspekte eines Sicherheitskonzepts sowie um Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit zu ergänzen. Ziel ist es, durch bauliche Anpassungen die Sicherheit für die Beschäftigten und die Kundschaft zu erhöhen. Dazu gehören unter anderem die Bündelung von Kundenkontakten in öffentlich zugänglichen Bereichen im Erdgeschoss, die Optimierung der Besucherlenkung, die Installation von Überwachungs- und Alarmsystemen sowie die Schaffung sicherer Besprechungsräume.
Die Integration dieser Anforderungen in die bestehende Planung wird als technisch und wirtschaftlich notwendig dargestellt, um die Komplexität des Vorhabens zu bewältigen. Für die Erweiterung der Entwurfsplanung stellt der Kreistag Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung. Die Kosten für die Umsetzung der Folgemaßnahmen werden auf etwa 3,9 Millionen Euro geschätzt, wobei die Finanzplanung ab 2021 etwa 3,7 Millionen Euro vorsieht. Nach Abschluss der erweiterten Entwurfsplanung wird dem Kreistag eine detaillierte Kostenberechnung zur Entscheidung über den endgültigen Sanierungsbeschluss vorgelegt. Der Zeitplan sieht einen Sanierungsbeschluss im ersten Halbjahr 2021 sowie den Beginn der baulichen Umsetzung der Folgemaßnahmen ab Mitte 2021 vor.
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