Finanzierungshilfen für Einrichtungen der Schwangerschaftskonfliktberatung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreisausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales befasst sich mit der Finanzierung von Einrichtungen der Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Recklinghausen. Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage 2020/194 wird ein einmaliger Verlustausgleich aus dem Haushalt 2021 beantragt. Konkret sollen die Beratungsstelle „donum vitae Recklinghausen e.V.“ mit 10.000 Euro und die Beratungsstelle „pro familia Recklinghausen“ mit 32.000 Euro unterstützt werden.
Die Grundlage für diesen Antrag ist die finanzielle Situation der beiden Träger. Während die Personalkosten durch Tarifsteigerungen nach dem TVöD sowie steigende Betriebskosten zugenommen haben, wurden die kommunalen Zuschüsse seit langem nicht angepasst. Dies hat bei beiden Einrichtungen zu strukturellen Defiziten geführt. Bei der Beratungsstelle „donum vitae Recklinghausen e.V.“ werden neben gestiegenen Kosten auch neue Aufgabenbereiche wie die Pränataldiagnostik-Beratung und die Betreuung von geflüchteten Frauen angeführt. Bei „pro familia Recklinghausen“ wird auf steigende Sachkosten sowie eine Aufstockung des Personalschlüssels in Gladbeck verwiesen.
Die Gesamtkosten für den einmaligen Ausgleich belaufen sich auf 42.000 Euro und sollen über den Änderungsdienst zum Haushalt 2021 bereitgestellt werden. Zudem ist die Verwaltung beauftragt, eine Prüfung darüber einzuleiten, wie künftige Tarif- und Betriebskostensteigerungen bei der Finanzierung der Beratungsstellen berücksichtigt werden können.
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