Änderung der Satzung über die Heranziehung der kreisangehörigen Städte zur Durchführung von Aufgaben des Kreises Recklinghausen als örtlicher Träger der Sozialhilfe
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen wird über eine Änderung der Satzung zur Heranziehung der kreisangehörigen Städte zur Durchführung von Aufgaben des Kreises als örtlicher Träger der Sozialhilfe beraten. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2020/101 wird vorgeschlagen, die Satzung in einer angepassten Fassung zu verabschieden.
Der Hintergrund der Änderung liegt in der rechtlichen Neuregelung durch das Bundesteilhabegesetz. Da die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII herausgelöst wurde, haben sich die Zuständigkeiten im Bereich der Sozialhilfe verändert. Die bisherige Regelung, die die Eingliederungshilfe als eine der Aufgaben aufführte, die der Kreis selbst wahrnimmt, ist dadurch hinfällig geworden und soll aus der Satzung entfernt werden.
Zusätzlich sieht die Vorlage eine redaktionelle Überarbeitung von drei weiteren Ausnahmetatbeständen vor. Ziel dieser Anpassung ist es, die Formulierungen der bisherigen Satzung eindeutiger und klarer zu gestalten. Laut der Verwaltung findet durch diese Überarbeitung keine inhaltliche Veränderung der bestehenden Ausnahmetatbestände statt. Die vorgeschlagene Änderung der Satzung erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200826091636-0