Wahl zweier ordentlicher Mitglieder in die Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Recklinghausen e. V.
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2024/234 wird dem Kreistag die Wahl von zwei ordentlichen Mitgliedern für die Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Recklinghausen e. V. vorgeschlagen. Die Nachbesetzung dieser Positionen ist notwendig geworden, da die bisherigen durch den Kreistag gewählten Mitglieder aus dem Kreistag ausgeschieden sind.
Die Vorlage sieht vor, zwei neue Personen für die Vertretung in der Veranstaltergemeinschaft zu benennen. Dabei wird auf die gesetzlichen Vorgaben des Landesmediengesetzes NRW verwiesen. Gemäß § 63 Abs. 4 S. 1 LMG NRW ist bei der Benennung der Stellen darauf zu achten, dass die Anzahl der Frauen und Männer ausgeglichen ist. Die Durchführung der Wahl erfolgt auf Grundlage von § 35 Abs. 4 der Kommunalorganisationsverordnung NRW. Die Entscheidung über die neuen Mitglieder liegt als Beschlussvorschlag zur Abstimmung im Kreistag vor.
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