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Beschlussvorlage

Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats/ der Landrätin und der Vertretung des Kreises durch den Wahlausschuss des Kreises

2020/198 20.07.2020 Wahlausschuss des Kreises

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wahlausschuss des Kreises befasst sich in seiner Sitzung am 31. Juli 2020 mit der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die anstehende Wahl des Landrats bzw. der Landrätin sowie der Vertretung des Kreises. Grundlage der Entscheidung ist die Vorprüfung durch den Wahlleiter, der die eingereichten Unterlagen auf ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung prüft.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss der Wahlausschuss spätestens am neununddreißigsten Tag vor der Wahl über die Zulassung oder Zurückweisung der Vorschläge entscheiden. Ein Wahlvorschlag ist zurückzuweisen, wenn er verspätet eingereicht wurde, die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt oder aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben unzulässig ist. Da die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge am 27. Juli 2020 endet, liegt der Abschluss der Vorprüfung erst zur Sitzung am 31. Juli 2020 vor.

Die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge sind zur Sitzung einzuladen und bei etwaigen Mängeln anzuhören. Gegen die Entscheidungen des Wahlausschusses kann Beschwerde beim Landeswahlausschuss eingelegt werden. Zudem besteht für die Vertrauenspersonen die Möglichkeit, den Wahlausschuss gegen Verfügungen des Wahlleiters anzurufen, die im Rahmen der Vorprüfung ergangen sind. Der Ausschuss ist zudem für die Entscheidung über Beschwerden gegen die Zulassung von Wahlvorschlägen der kreisangehörigen Gemeinden zuständig. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dem Ergebnis der Vorprüfung durch den Wahlleiter zuzustimmen.

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