Verlängerung GKD-Rahmenvertrag, hier: Jobcenter Kreis Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage 2020/208 informiert den Kreistag über die Verlängerung und Anpassung des Rahmenvertrages zwischen dem Jobcenter Kreis Recklinghausen und der Gemeinsamen Kommunalen Datenzentrale (GKD) Recklinghausen. Die GKD fungiert als kommunaler IT-Dienstleister für den Kreis sowie für acht angeschlossene Städte und stellt Softwarelösungen sowie die technische Infrastruktur für verschiedene Verwaltungsbereiche bereit.
Der bestehende Vertrag zur IT-Unterstützung des Jobcenters basiert auf dem Stand von 2012. Die nun vorgelegte Neufassung berücksichtigt eine Anpassung der technischen und personellen Ressourcen an die aktuelle Situation sowie allgemeine Kostensteigerungen. Zudem wurden die vertraglichen Inhalte redaktionell an die gegenwärtige IT-Infrastruktur angepasst und Aspekte des mobilen Arbeitens integriert.
Die neue Fassung des Rahmenvertrages sieht eine Laufzeit von insgesamt sechs Jahren vor und tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Die jährlichen Kosten belaufen sich nach der Anpassung auf 2,150 Millionen Euro, während der bisherige Betrag bei 1,940 Millionen Euro lag. Um die Aktualität des Vertrages bei künftigen Änderungen oder Erweiterungen sicherzustellen, sind fortan jährliche Gespräche vorgesehen. Der Kreistag wird mit dieser Vorlage über die Verlängerung des IT-Dienstleistervertrages in Kenntnis gesetzt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20202008100207
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200820155134-2
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200820155135-3
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20200820155130-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20200820155132-1