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Beschlussvorlage

Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Vertrag über die Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen -Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 50 Abs. 3 S. 2 KrO NRW-

2020/213 21.09.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Kreistag des Kreises Recklinghausen steht die Vorlage Nummer 2020/213 zur Beratung an. Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW).

Der inhaltliche Fokus der Vorlage liegt auf der Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen, konkret auf einem Vertrag, der die Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen regelt. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Kreistag gebeten, die bereits getroffene Dringlichkeitsentscheidung durch den Landrat zu genehmigen. Die entsprechende Begründung zur Dringlichkeitsentscheidung ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.

Die Federführung für diesen Vorgang liegt beim Kreistag. Eine unmittelbare Relevanz für den Klimaschutz wird in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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