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Beschlussvorlage

Fortführung des Landesförderprogrammes KOMM-AN NRW in den Jahren 2021 und 2022

2020/215 21.09.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag wird über die Fortführung des Landesförderprogrammes KOMM-AN NRW für die Jahre 2021 und 2022 beraten. Das Programm, das ursprünglich 2016 durch das Land Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen wurde, dient der Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe. Die Umsetzung im Kreis Recklinghausen erfolgt durch das Kommunale Integrationszentrum, welches die Beantragung, Bewilligung und Begleitung von Einzelmaßnahmen in den zehn kreisangehörigen Städten übernimmt.

Die Fördermaßnahmen umfassen unter anderem die Einrichtung von Treffpunkten, Sprach- und Freizeitangebote für Neuzugewanderte sowie Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche. Ein Bestandteil des Programms ist zudem eine Fortbildungsreihe, die Themen wie Asylrecht, interkulturelle Kompetenz und den Umgang mit traumatisierten Geflüchteten behandelt.

Für den Zeitraum 2021 und 2022 wird die Fortführung des Programms inklusive der Beantragung von Personalkosten für zwei Vollzeitstellen vorgeschlagen. Die beantragten Fördermittel setzen sich aus 238.000 Euro für Einzelmaßnahmen vor Ort, einem Festbetragszuschuss von 100.000 Euro für die Personalkosten sowie 20.000 Euro für Sachkosten zusammen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Koordination, Vernetzung und die Prüfung der Maßnahmen durch verschiedene Träger wie Vereine, Kirchengemeinden oder Wohlfahrtsverbände der Einsatz der zwei Stellen erforderlich bleibt.

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