Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers für die Sitzungen des Kreisausschusses dieser Wahlperiode
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreisausschuss liegt die Beschlussvorlage Nummer 2020/107 zur Bestellung der Schriftführung für die laufende Wahlperiode vor. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist über die im Kreisausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen. Diese Niederschrift muss sowohl vom Landrat als auch von der zuständigen Schriftführerin oder dem zuständigen Schriftführer unterzeichnet werden.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, für die Sitzungen des Kreisausschusses in dieser Wahlperiode eine Person als Schriftführer sowie eine Person als stellvertretende Schriftführerin zu bestellen. Die Entscheidung dient der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Protokollierung der Ausschusssitzungen und der rechtssicheren Dokumentation der Beschlussfassungen. Die Vorlage wurde vom Landrat und dem Kreisdirektor zur Beratung im Kreisausschuss am 1. Februar 2021 vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 110 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20202201100106