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Beschlussvorlage

Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers für die Wahlperiode des Kreistags

2020/108 22.01.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 3. November 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/108 zur Bestellung der Schriftführung für die aktuelle Wahlperiode vor. Die Vorlage basiert auf den rechtlichen Vorgaben der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, wonach gemäß § 37 Abs. 1 KrO NRW über die im Kreistag gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen ist. Diese Niederschrift muss sowohl vom Landrat als auch von einer bestellten Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden.

Die Vorlage sieht vor, dass der Kreistag durch einen Mehrheitsbeschluss gemäß § 35 Abs. 1 KrO NRW eine Person als Schriftführerin oder Schriftführer sowie eine stellvertretende Schriftführerin oder einen stellvertretenden Schriftführer für die Dauer der laufenden Wahlperiode bestimmt. Die Entscheidung über die Besetzung dieser Funktionen ist Gegenstand der Beratung im Kreistag. Die Federführung für diesen Vorgang liegt beim Landrat.

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