Einführung und Verpflichtung der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
In der Berichtsvorlage 2020/112 des Kreistags wird die Durchführung der Einführung und Vereidigung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Landrats thematisiert. Gemäß den Vorgaben des § 46 Absatz 3 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) obliegt dem Landrat die Aufgabe, die Stellvertreterinnen und Stellvertreter in das Amt einzuführen.
Der Vorgang umfasst neben der formalen Einführung auch die feierliche Verpflichtung der Amtsträger. Ziel dieser Maßnahme ist die förmliche Bestätigung der Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben. Die Vorlage dient somit der Information des Kreistags über diesen formalen Verwaltungsakt im Rahmen der Sitzung am 3. November 2020.
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