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Beschlussvorlage

Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses

2020/113 22.01.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2020/113 des Kreistags befasst sich mit der Zusammensetzung und der Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses für die neue Wahlperiode. Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen besteht der Kreisausschuss aus dem Landrat als Vorsitzendem sowie einer Mitgliederzahl zwischen acht und 16 Personen. In der vorangegangenen Wahlperiode wurde die Anzahl der Mitglieder, ohne den Landrat, auf 16 festgelegt.

Die Vorlage sieht vor, dass die ordentlichen Mitglieder und deren stellvertretende Mitglieder in einem Wahlgang bestimmt werden. Dabei gilt das Prinzip der persönlichen Stellvertretung, wobei die Stellvertreter im Falle einer Verhinderung der ordentlichen Mitglieder in der durch die Fraktionen und Gruppen festgelegten Reihenfolge untereinander vertreten können. Der Kreistag hat die Möglichkeit, die Anzahl der Mitglieder durch Mehrheitsbeschluss festzusetzen.

Sollte sich der Kreistag auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, ist ein einstimmiger Beschluss über dessen Annahme ausreichend. Andernfalls erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Fraktionen, die im Kreisausschuss nicht direkt vertreten sind, können zudem ein Kreistagsmitglied benennen, welches im Ausschuss mit beratender Stimme teilnimmt.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass der Kreisausschuss in seiner ersten Sitzung am 23. November 2020 Vertreter des Vorsitzenden wählen wird. Zudem erfolgt in dieser Sitzung die Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu Ehrenbeamten.

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