Grundsatzfestlegungen für die Bildung von Ausschüssen und sonstigen Gremien
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreistag wird die Beschlussvorlage 2020/114 zur Festlegung von Grundsätzen für die Bildung von Ausschüssen und weiteren Gremien behandelt. Ziel der Vorlage ist es, vor den anstehenden Ausschusswahlen und der Einreichung der entsprechenden Wahlvorschläge verbindliche Regelungen für die Bestellung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern zu treffen.
Der Beschluss sieht vor, dass für jedes ordentliche Ausschussmitglied ein namentlich benanntes stellvertretendes Mitglied bestellt wird. Die Wahl der Stellvertreter soll in einem gemeinsamen Wahlgang mit den ordentlichen Mitgliedern erfolgen, wobei die Reihenfolge der Wahl der Liste der von den Fraktionen oder Gruppen eingereichten Wahlvorschläge folgen soll.
Hinsichtlich der Vertretung im Falle einer Verhinderung ist festgelegt, dass vorrangig das namentlich benannte stellvertretende Mitglied für das ordentliche Mitglied einspringt. Sollte auch dieses Mitglied verhindert sein, erfolgt die Vertretung durch die weiteren Stellvertreter in der Reihenfolge des Wahlvorschlags. Falls alle im Wahlvorschlag genannten Stellvertreter nicht teilnehmen können, bestimmt sich die Vertretung nach der alphabetischen Liste der jeweiligen Fraktions- oder Gruppenmitglieder.
Diese Regelungen sollen auch für die Wahl sonstiger Gremien wie Unterausschüsse, Kommissionen oder Arbeitskreise gelten. Die Vorlage verweist dabei auf die gesetzlichen Vorgaben der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen.
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