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Beschlussvorlage

Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses

2020/115 22.01.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2020/115 des Landrats befasst sich mit der Zusammensetzung und der Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses für die neu gewählte Vertretung des Kreises. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen ist die neu gewählte Vertretung dazu verpflichtet, einen Ausschuss zu bestellen. Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, gegen die Wahl erhobene Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vorzuprüfen.

Der Kreistag ist befugt, die Anzahl der Mitglieder des Ausschusses festzulegen. Die Besetzung kann neben Mitgliedern des Kreistags auch aus sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern erfolgen, sofern diese für den Kreistag wählbar sind. Dabei darf die Anzahl der sachkundigen Bürger die Anzahl der Kreistagsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen. In der vorangegangenen Wahlperiode bestand der Ausschuss aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern. Zur Sicherstellung einer unbeeinflussten Kontrolle wird empfohlen, Personen, die bereits im Wahlausschuss der alten Vertretung tätig waren, nicht für den neuen Wahlprüfungsausschuss zu nominieren.

Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Sofern sich die Fraktionen und Gruppen auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, ist ein einstimmiger Beschluss über die Annahme dieses Vorschlags ausreichend. Andernfalls erfolgt die Wahl in einem Wahlgang. Die Bestimmung von Vorsitz und Stellvertretung richtet sich nach dem festgelegten Einigungs- bzw. Zugreifverfahren der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen.

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