Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses

2020/116 22.01.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2020/116 des Landrats befasst sich mit der Zusammensetzung und der Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses des Kreises Recklinghausen. Grundlage für die Bildung des Ausschusses ist die Kreisordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Aufgaben des Gremiums umfassen die Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse sowie die Vorbereitung der Beschlüsse zur Entlastung des Landrats.

Der Kreistag ist befugt, die Anzahl der Mitglieder des Ausschusses festzulegen. In der vorangegangenen Wahlperiode bestand der Rechnungsprüfungsausschuss aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern, wobei die Besetzung ausschließlich durch Kreistagsmitglieder erfolgte.

Die Vorlage sieht vor, dass aus den Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet wird. Im Falle einer Einigung ist ein einstimmiger Beschluss über die Annahme dieses Vorschlags ausreichend. Sollte kein einheitlicher Vorschlag zustande kommen, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Die Verteilung der Wahlstellen richtet sich nach dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf die einzelnen Wahlvorschläge, wobei bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los entscheidet. Die Bestimmung von Vorsitz und Stellvertretung unterliegt dem festgelegten Einigungs- bzw. Zugreifverfahren. Für die Durchführung einer geheimen Wahl wird die Benennung von Wahlhelfern aus den Fraktionen empfohlen.

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