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Beschlussvorlage

Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt

2020/119 22.01.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2020/119 des Kreistags befasst sich mit der Zusammensetzung und der Wahl der Mitglieder für den Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt. Auf Grundlage der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag dazu berechtigt, über die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse hinaus freiwillige Ausschüsse zu bilden. Die Festlegung der Mitgliederzahl obliegt dabei dem Kreistag.

Die Vorlage sieht vor, dass die Wahl der Mitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgt. Neben den Mitgliedern des Kreistags können auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger der kreisangehörigen Gemeinden, die dem Kreistag angehören könnten, in den Ausschuss bestellt werden. Dabei darf die Anzahl der sachkundigen Bürger die der Kreistagsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen.

Für den Wahlvorgang ist vorgesehen, dass aus den Wahlvorschlägen der Fraktionen oder Gruppen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet wird. Die Annahme eines solchen einheitlichen Vorschlags kann durch einen einstimmigen Beschluss der Kreistagsmitglieder erfolgen. Sollte kein einheitlicher Vorschlag zustande kommen, erfolgt die Wahl in einem Wahlgang nach den Regeln der Verhältniswahl, wobei die Verteilung der Wahlstellen auf die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen auf Basis der Stimmenanteile erfolgt. Die Bestimmung von Vorsitz und Stellvertretung unterliegt dem festgelegten Einigungs- bzw. Zugreifverfahren. Der Landrat nimmt bei diesen Entscheidungen kein Stimmrecht in Anspruch.

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