Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftspolitik und Digitales
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/120 des Landrats befasst sich mit der Zusammensetzung und der Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftspolitik und Digitales. Grundlage für die Erstellung dieses Ausschusses ist die Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, die dem Kreistag die Bildung freiwilliger Ausschüsse ermöglicht.
Der Entwurf sieht vor, die Anzahl der Mitglieder des Ausschusses festzulegen und aus den vorliegenden Wahlvorschlägen der Fraktionen oder Gruppen einen einheitlichen Wahlvorschlag zu bilden. Die Besetzung des Gremiums soll aus ordentlichen Mitgliedern und deren Stellvertretern bestehen. Neben den Mitgliedern des Kreistags können auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger der kreisangehörigen Gemeinden in den Ausschuss berufen werden, sofern deren Anzahl die der Kreistagsmitglieder im Ausschuss nicht übersteigt.
Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens. Sofern sich die Kreistagsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, ist ein einstimmiger Beschluss über dessen Annahme erforderlich. Sollte keine Einigung erzielt werden, erfolgt die Wahl in einem Wahlgang nach den Regeln der Verhältniswahl, wobei die Verteilung der Wahlstellen auf die einzelnen Vorschläge anhand der Stimmenanteile vorgenommen wird. Die Bestimmung von Vorsitz und Stellvertretung unterliegt dem im Gesetz vorgesehenen Einigungs- bzw. Zugreifverfahren. Der Landrat nimmt an diesen Entscheidungsprozessen ohne Stimmrecht teil.
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